Einlagerungshinweise
Aus unterschiedlichsten Gründen kann die Einlagerung von Getrieben notwendig werden. So können Neugetriebe oder instandgesetzte Getriebe als Backup bis zum Ausfall eines im Betrieb befindlichen Getriebes auf unbestimmte Zeit eingelagert werden. Genauso werden nach Lager- bzw. Verzahnungsschaden ausgewechselte Getriebe nicht selten lange Zeit unrepariert eingelagert, bis eine Instandsetzungsentscheidung getroffen wird.
Bei einbaufertigen Getrieben gilt es eine Vorschädigung aller beweglichen Teile zu vermeiden. Schließlich ist zum Einbauzeitpunkt meist die Gewährleistung abgelaufen und durch einen frühzeitigen Ausfall Kosten verursacht und die Anlagenverfügbarkeit reduzieren werden. Dies lässt sich mit geringem, einmaligem Aufwand vermeiden. Auch demontierte Getriebe mit Schaden können mit geringem Aufwand vor Korrosionsschäden an sonst unbeschädigten Verzahnungsteilen oder Pumpen der Ölversorgung bewahrt werden.
Muss ein Getriebe getauscht werden, so kann dies meist vom Werks- bzw. Kundeneigenen Personal vorgenommen werden. Falls dies nicht möglich ist, steht die HUEBER Service GmbH selbstverständlich mit seinem Servicepersonal zur Verfügung. Siehe hierzu auch den Punkt „Getriebeservice“.
Für beide Einlagerungsarten, also dem einbaufertigen Getriebe und dem schadhaften Getriebe vor der Instandsetzung, stellt HUEBER Service GmbH einfache Empfehlungen zum kostenlosten Download zur Verfügung. Bei Interesse bitte das Anforderungsformular ausfüllen und in Kürze halten Sie die Hinweise in Händen.
Anforderungsformular:
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